Musterprozess in Münster: Jürgen L. klagt auf gesetzlichen Mindestlohn in Behindertenwerkstatt
StartseiteWirtschaftWeitere 300.000 Betroffene: Werkstatt-Mitarbeiter klagt auf MindestlohnStand: 15.10.2026, 13:50 UhrKommentareUns auf Google folgenJürgen L. klagt vor dem Arbeitsgericht in Münster auf Zahlun...
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Weitere 300.000 Betroffene: Werkstatt-Mitarbeiter klagt auf Mindestlohn
Stand: 15.10.2026, 13:50 Uhr
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Drei Tage Arbeit pro Woche, am Monatsende bleiben knapp 200 Euro: Jürgen L. klagt vor dem Arbeitsgericht Münster auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Münster – Für den 57-jährigen Jürgen L. ist es eine Frage der gesellschaftlichen Anerkennung und der Wertschätzung seiner täglichen Leistung. Seit Jahrzehnten arbeitet der Mann, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, in den Freckenhorster Werkstätten im Münsterland. Drei Tage pro Woche scannt und digitalisiert er gewissenhaft Akten und Dokumente für externe Unternehmen. Am Monatsende erhält er dafür einen Betrag, der weit unter dem Existenzminimum liegt: knapp 200 Euro netto.
Nun will Jürgen L. dieses Vergütungssystem gerichtlich überprüfen lassen. Vor dem Arbeitsgericht Münster fordert er die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Aus seiner Sicht verstößt die geringe Bezahlung gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Klage gilt als bundesweiter Musterprozess mit Signalwirkung für die rund 300.000 Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), wie auch Berichte über den Streit um Mindestlohn in Behindertenwerkstätten verdeutlichen.
„Ich habe einen Stein ins Rollen gebracht, den man jetzt nicht mehr aufhalten kann“, so der Kläger. Sollte die Klage in erster Instanz abgewiesen werden, will er vor das Landesarbeitsgericht in Hamm ziehen.
So setzt sich das Entgelt in Werkstätten zusammen
Bundesweit liegt der durchschnittliche Monatslohn von Werkstattbeschäftigten laut Erhebungen bei rund 210 bis 226 Euro, wie Analysen zur Bezahlung von Beschäftigten in Werkstätten zeigen. Das Einkommen baut auf drei Säulen auf:
- Grundbetrag: Gesetzlich garantierter Sockelbetrag der Einrichtung (aktuell 133 Euro).
- Arbeitsförderungsgeld (AFöG): Staatliche Zulage in Höhe von 52 Euro, finanziert aus Bundesmitteln.
- Steigerungsbetrag: Variable Komponente, die aus mindestens 70 Prozent des erwirtschafteten Arbeitsergebnisses der Werkstatt errechnet wird.
Zusätzlich erhalten die meisten Beschäftigten existenzsichernde Transferleistungen wie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), Wohngeld sowie die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen.
Werkstätten warnen vor untragbaren Mehrkosten
Die Freckenhorster Werkstätten, ein Wohlfahrtsverband unter dem Dach der Caritas, weisen den Vorwurf unlauterer Arbeitsbedingungen zurück. Geschäftsführer Ansgar Seidel betont den gemeinnützigen Auftrag der Einrichtung: Im Mittelpunkt stünden Rehabilitation, Tagesstrukturierung und soziale Teilhabe, nicht wirtschaftliche Gewinnmaximierung. Eine Einführung des Mindestlohns für alle 1.300 Mitarbeitenden an den verschiedenen Standorten würde jährlich rund 30 Millionen Euro an Mehrkosten verursachen – eine Belastung, die ohne staatliche Refinanzierung nicht tragbar sei. Seidel befürwortet jedoch eine politische Lösung und fordert den Gesetzgeber auf, verlässliche und transparente Reformen umzusetzen.
Kritik der Vereinten Nationen und geringe Übergangsquoten
Das deutsche Werkstattsystem gerät international regelmäßig in die Kritik. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Deutschland mehrfach dafür gerügt, Menschen mit Beeinträchtigungen in gesonderten Strukturen zu beschäftigen, anstatt die Inklusion im ersten Arbeitsmarkt konsequent voranzutreiben. Tatsächlich gelingt jährlich weniger als einem Prozent der Beschäftigten der Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Rechtlich stützen sich die Einrichtungen bislang auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach Werkstattbeschäftigte als „arbeitnehmerähnlich“ eingestuft werden. Werkstatträte und Behindertenverbände schlagen als Alternative ein staatlich gefördertes „Basisgeld“ in Höhe von rund 70 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens vor, um faire Entlohnung ohne den Verlust von Schutzrechten zu ermöglichen.
Das Arbeitsgericht Münster hat die Verhandlung nach Eingang neuer Schriftsätze um sechs bis acht Wochen vertagt. Begleitet wurde der Verhandlungsauftakt von Protesten vor dem Gerichtsgebäude, bei denen Demonstranten eine Reform der Werkstattentgelte forderten. (dpa, eigene Recherche) (nmr)