Wie lange muss Beate Zschäpe im Gefängnis bleiben? Ihr Schicksal entscheidet sich in München
Das Oberlandesgericht München entscheidet derzeit über die Mindestverbüßungsdauer für die NSU-Terroristin. Ihr Anwalt fordert maximal 20 Jahre – mit der Begründung, dass sie nicht selbst geschossen habe.
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Stand: 04.09.2026, 20:00 Uhr
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Das Oberlandesgericht München entscheidet derzeit über die Mindestverbüßungsdauer für die NSU-Terroristin. Ihr Anwalt fordert maximal 20 Jahre – mit der Begründung, dass sie nicht selbst geschossen habe.
München – Sie war Mittäterin von zehn brutalen Morden – und ein Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Doch wie lange muss Beate Zschäpe (51) wirklich im Gefängnis bleiben? Darüber wird am Oberlandesgericht aktuell hinter verschlossenen Türen diskutiert – denn in München wird sich Zschäpes Schicksal entscheiden.

Schicksal von Beate Zschäpe entscheidet sich in München
„Das Gericht wird in den nächsten Wochen die Mindestverbüßungsdauer in dem Verfahren bestimmen“, sagt Laurent Lafleur, Leiter der Pressestelle für Strafsachen. Das sei der Zeitraum, „den eine zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte mindestens im Strafvollzug verbringen muss.“ Die Dauer werde dabei nur einmal festgelegt. Und zwar am Oberlandesgericht in München.
Am 27. August hatte es dort bereits eine erste nicht-öffentliche Anhörung gegeben. Laut Zschäpes Anwalt Matthias Grasel dauerte der Termin rund anderthalb Stunden. Doch die hatten es in sich: Denn die Bundesanwaltschaft will für die NSU-Terroristin mindestens 25 Jahre Knast festlegen. Grasel fordert dagegen „nicht mehr als 20 Jahre“, bestätigt er der tz.
Am Oberlandesgericht war Beate Zschäpe am 11. Juli 2018 zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden – in Deutschland sind das 15 Jahre. Zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine Entlassung vor Ablauf der 15 Jahre ist damit ausgeschlossen. Im Schnitt sitzen solche Häftlinge in Bayern 23 Jahre ein.
Beate Zschäpe im Gefängnis: Entscheidung über Mindestverbüßungsdauer in München
Bei so schweren Fällen wie Beate Zschäpe muss zunächst die Mindestverbüßungsdauer gerichtlich festgelegt werden. Erst nach dieser abgesessenen Zeit könne „überhaupt über eine vorzeitige Entlassung nachgedacht werden“, sagt Gerichtssprecherin Bettina Kaestner. Wie lange wird Zschäpe also mindestens einsitzen? Matthias Grasel zufolge muss man andere Fälle als Vergleich heranziehen – in Zschäpes Kategorie falle da die RAF (Rote Armee Fraktion), die seit 1970 mehr als 30 Morde begangen hatte.
Terroristin Brigitte Mohnhaupt saß etwa 24 Jahre im Gefängnis, im Anschluss daran wurde sie im März 2007 auf Bewährung entlassen. Im Unterschied dazu habe Beate Zschäpe aber „nicht selbst geschossen“, sagt Grasel – unter anderem deshalb fordert er nicht mehr als 20 Jahre. Bei RAF-Terrorist Christian Klar betrug die Mindesthaftzeit 26 Jahre. Er musste die volle Zeit absitzen und kam 2009 frei.
Maßgeblich für die Entscheidung in München sei auch, wie Zschäpe sich als Person in der Haft entwickelt habe – und ob sie sich „mit den abgeurteilten Taten auseinandergesetzt“ und sich von ihrer rechtsextremen Gesinnung distanziert habe, sagt Lafleur.