Xavier Naidoo: Landgericht Mannheim eröffnet Verfahren wegen Volksverhetzung
Xavier Naidoo wird vorgeworfen, antisemitische Inhalte verbreitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklagen wegen Volksverhetzung, eine davon hat das Landgericht Mannheim nun zugelassen.
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Das Landgericht Mannheim hat ein Strafverfahren gegen den Sänger Xavier Naidoo eröffnet. Zugelassen wurde dem Gericht zufolge die Anklage der Staatsanwaltschaft von Juli 2023, in der dem 54-Jährigen Volksverhetzung in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, vorgeworfen wird. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
Laut Anklage soll der aus Mannheim stammende Naidoo einen Menschen, der der Amadeu Antonio Stiftung zugehörig war, beleidigt und in diesem Zusammenhang Texte mit antisemitischem Inhalt veröffentlicht haben. Den Ermittlungen hätten diverse Strafanzeigen, unter anderem der geschädigten Person, zugrunde gelegen.
Zweite Anklage nicht zugelassen
Die übrigen Anklagepunkte des zweiten Verfahrens, ebenfalls wegen Volksverhetzung, wurden dem Gericht zufolge mangels hinreichenden Tatverdachts nicht zugelassen. Dagegen habe die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingereicht, die derzeit beim Oberlandesgericht Karlsruhe geprüft werde. Die zweite Anklage war im Juni 2024 erhoben worden.
Die Anwälte des Musikers waren laut Nachrichtenagentur dpa bislang für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sie hatten sich 2024 überzeugt davon gezeigt, dass das Landgericht Mannheim beide Anklagen nicht zulassen, sondern die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen werde. »Es gibt keinen ausreichenden Tatverdacht für eine Hauptverhandlung.«
Ihr Mandant lehne jegliches antisemitisches, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut ab: »Er distanziert sich von jeder Art von Diskriminierung. Dies hat er auch mehrfach öffentlich getan. Zu dieser Haltung und zu diesen Werten steht Herr Xavier Naidoo nach wie vor.« Die Vorwürfe seien falsch und würden ausdrücklich bestritten, betonten sie zuletzt.
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Mitte Februar 2026 lieferte Naidoo allerdings erneut einen verwirrenden Auftritt ab, am Rande einer Kundgebung von Überlebenden sexualisierter Gewalt vor dem Bundeskanzleramt. Der offenbar nur vorübergehend von seinem Verschwörungsfuror abgerückte Sänger hatte dort von »Menschen, die unsere Kinder fressen« gesprochen. Er hatte beiläufig erwähnt, »wir alle« hätten wohl schon unwissentlich menschliche Bestandteile verzehrt. Und schließlich einem Snackhersteller unterstellt, seine Chips mit »embryonalem Gewürz« zu bestäuben.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, das Verfahren werde wegen des Verdachts der Volksverhetzung in vier Fällen eröffnet. Später korrigierte die Nachrichtenagentur dpa die Angaben. In der zugelassenen Anklage wurden demnach zwar vier Fälle vorgebracht, das Gericht eröffnete das Verfahren jedoch nur in einem Fall. Wir haben die Passagen im Text ebenfalls angepasst.