Gucci fordert: Blick-Leserin soll 290 Franken zahlen
Annina S. bestellt eine gefälschte Tasche aus China – kurz darauf fordert ein Anwalt 290 Franken Schadenersatz. Ein weiterer Schweizer soll nach dem Kauf einer gefälschten Louis-Vuitton-Mütze sogar 900 Franken zahlen. Doch sind solche Forderungen überhaupt zulässig?