Kampf gegen den Terror: Warum der Informationsfluss in der Schweiz stockt

Der Attentäter vom Berliner CSD war den Behörden bekannt – und konnte trotzdem zuschlagen. Auch in der Schweiz arbeiten zahlreiche Stellen mit radikalisierten Personen. Doch ein Fall aus Winterthur zeigt: Sie sind nicht immer vollständig informiert.

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Kampf gegen den Terror: Warum der Informationsfluss in der Schweiz stockt

Der Attentäter vom Berliner CSD war den Behörden bekannt – und konnte trotzdem zuschlagen. Auch in der Schweiz arbeiten zahlreiche Stellen mit radikalisierten Personen. Doch ein Fall aus Winterthur zeigt: Sie sind nicht immer vollständig informiert.

Karoline Edrich01.08.2026, 21.45 Uhr

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Der Nachrichtendienst des Bundes führt eine Liste mit 44 sogenannten Risikopersonen. Über sie ist wenig bekannt.

Der Nachrichtendienst des Bundes führt eine Liste mit 44 sogenannten Risikopersonen. Über sie ist wenig bekannt.

Hans-Jörg Walter / NZZaS

Amir ist sechzehn, als er beginnt, islamistische Anschläge zu relativieren. In der Schule äussert er sich abwertend über Homosexualität, im Internet folgt er radikalen Predigern. Der Jugendliche aus Winterthur befindet sich damals in einer schwierigen persönlichen Phase. Er konvertiert zum Islam, beginnt, fünfmal täglich zu beten, und zieht sich zunehmend aus seinem bisherigen Umfeld zurück. Seine Lehrerin beobachtet die Entwicklung mit Sorge und wendet sich an die Abteilung Gewaltschutz der Stadtpolizei Winterthur.

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Oliver Wälchli

Oliver Wälchli

Karoline Edrich

Das Ziel dieser Stelle ist es, Menschen niederschwellig einen Weg aus der Spirale der Radikalisierung zu bieten und Gewalt zu verhindern. Oliver Wälchli ist deren Leiter und hat den heute erwachsenen jungen Mann über Jahre begleitet. «Unser Ziel ist es immer, den Menschen zu helfen, wieder ein Teil dieser Gesellschaft zu werden und mögliche Gefahren abzuwenden. Im Fall von Amir haben wir beispielsweise zusammen mit unserem Netzwerk bei der Arbeitsintegration geholfen. Durch viele Gespräche mit uns fiel es ihm ausserdem leichter, seine persönliche Situation zu reflektieren.»

Amir heisst in Wirklichkeit anders. Einzelne Angaben wurden zu seinem Schutz verändert. Über die Jahre hat Wälchli eine Vertrauensbasis zu dem jungen Mann aufgebaut. «Wir waren regelmässig auf Whatsapp in Kontakt. Ich hatte den Eindruck, dass er auf einem sehr guten Weg ist.»

Was die Abteilung damals aber nicht wusste: Amir soll Geld an den IS gespendet haben. Die Fachstelle ist zwar informiert, dass ein Strafverfahren der Bundesanwaltschaft am Laufen ist. Die detaillierten Tatvorwürfe kennt die Abteilung der Stadtpolizei jedoch während dieser Integrationsversuche längere Zeit nicht.

Wie kann es sein, dass diejenigen, die an der Front mit radikalisierten Menschen arbeiten, nicht alle Informationen zur Verfügung haben?

Fall ist «kritisch und hochproblematisch»

Das fragt sich auch Dirk Baier. Der Extremismusforscher leitet das Institut für Delinquenz und Kriminalprävention an der ZHAW. Er sagt: «Gerade für eine fundierte Gefährlichkeitsbeurteilung braucht es möglichst viele relevante Informationen aus verschiedenen Perspektiven.» Fliessen diese Informationen nicht zusammen, könne niemand das Risiko umfassend beurteilen. «Das ist kritisch und hochproblematisch.»

Der geschilderte Fall von Amir erhält vor dem Hintergrund des Anschlags auf den CSD in Berlin, bei dem eine Frau getötet und 31 Personen verletzt wurden, besondere Brisanz. Auch in der Schweiz könnte sich jederzeit ein solcher Terrorakt ereignen, wie der Nachrichtendienst des Bundes mahnt. «Die Terrorbedrohung bleibt erhöht. Sie wird von jihadistisch inspirierten Einzelpersonen geprägt, die mit einfachsten Mitteln handeln», schreibt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) in einem Lagebericht Ende Juni.

Dass die Terrorgefahr real ist, zeigte auch der Angriff vom Mai im Bahnhof Winterthur, als ein 31-jähriger Mann mehrere Passanten beim Bahnhof mit einem Messer angriff und drei von ihnen verletzte.

Die Crux liegt in der föderalen Zersplitterung: In der Schweiz verteilt sich die Terrorismusbekämpfung auf Bund, Kantone, Gemeinden und teilweise auch auf private oder zivilgesellschaftliche Stellen. Das System ist so komplex, dass der Bundesrat in einem Bericht 31 Seiten braucht, um es zu erklären.

Wer zuständig ist, hängt grundsätzlich davon ab, wie weit eine Radikalisierung fortgeschritten ist und ob bereits eine Straftat oder konkrete Gefahr vorliegt. Geht von einer Person eine konkrete Terrorgefahr aus, landet diese auf der Liste der Risikopersonen, die der NDB führt. Momentan geht der NDB von 44 Risikopersonen in der Schweiz aus. Hat eine Person bereits eine Straftat verübt, dann sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig.

Schwer durchschaubares System

Werden bei einer Person lediglich Radikalisierungstendenzen oder gefährliche Entwicklungen ausgemacht, dann kümmern sich in der Regel die lokalen Fachstellen für Gewaltprävention um sie, wie dies bei Amir der Fall war. Dazu, wie viele das sind, gibt es keine Schweizer Statistik. Diese Fachstellen sind zumeist der Polizei angegliedert, sie können aber auch auf die Dienste von privaten Organisationen zugreifen. Allerdings wissen diese oft nicht, ob ihre Klienten gleichzeitig auf der NDB-Liste der Risikopersonen stehen.

Wie schwer durchschaubar das System ist, zeigt schon der Behördenjargon: Als Risikopersonen stuft der NDB Personen ein, die eine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Der Begriff des Gefährders hingegen wird viel weiter gefasst und umfasst generell Personen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte – das kann auch den Bereich der häuslichen Gewalt oder des Querulantentums umfassen. Entsprechend breit agieren diese Fachstellen.

Was das Schweizer System zusätzlich verkompliziert: Die verschiedenen Ebenen und Zuständigkeiten können sich überschneiden. Der Experte Dirk Baier kritisiert dies scharf. «Letztlich möchte niemand die Verantwortung übernehmen, wenn etwas passiert. Man schiebt diese Gefährder oder Risikopersonen zwischen Bund und Kantonen hin und her wie heisse Kartoffeln.» Die Folgen seien fatal. «Nach einer Tat heisst es dann bei allen beteiligten Stellen, man habe von den entscheidenden Informationen nichts gewusst. Das ist hochproblematisch.»

Dirk Baier ist nicht der Einzige, der den Umgang der Behörden mit Terrorismus kritisiert. Johannes Saal ist Politikwissenschafter am Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik der Universität Luzern. Das System in der Schweiz leide unter einem entscheidenden Problem: Föderalistische Zersplitterung und unterschiedliche kantonale Abläufe führten dazu, dass wichtige Informationen zu langsam oder gar nicht bei den zuständigen Stellen ankämen. «Die Schweiz ist noch nicht ausreichend darauf vorbereitet, Extremismus wirksam zu begegnen.»

Der NDB teilt diese Einschätzung nicht. Terrorismusbekämpfung sei eine Verbundaufgabe. Er verweist auf seine Zusammenarbeit mit den kantonalen Nachrichtendiensten. Diese wiederum würden eng mit den kantonalen Fachstellen für Gewaltprävention zusammenarbeiten: «Der Austausch von sicherheitsrelevanten Informationen ist jederzeit gewährleistet.»

Bei den 44 Risikopersonen handle es sich um Jihadisten mit einem konkreten Gewaltbezug. «Das ist eine andere Kategorie als jene Fälle, welche die kantonalen Fachstellen für Gewaltprävention betreuen. Die Bearbeitung solcher Fälle gehört nicht zu deren Auftrag.» Die Bundesanwaltschaft wollte sich nicht dazu äussern, weshalb im Winterthurer Fall nicht alle Informationen flossen und verweist dabei auf das Untersuchungsgeheimnis.

Amir ist heute erwachsen. Sein Gerichtsfall ist noch immer hängig.

Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»

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