Nach abgesagter Livestream-Hinrichtung: US-Anwalt sieht Kalkül – und warnt
StartseitePolitikStand: 18.10.2026, 12:40 UhrKommentareUns auf Google folgenHinrichtung im Livestream: Trump kippt den Plan für Nidal Hasan. Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Ein US-Bürgerrechtsanwalt sie...
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Stand: 18.10.2026, 12:40 Uhr
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Hinrichtung im Livestream: Trump kippt den Plan für Nidal Hasan. Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Ein US-Bürgerrechtsanwalt sieht Kalkül dahinter.
Am 3. Dezember soll der zum Tode verurteilte Attentäter Nidal Hasan erschossen werden – im Livestream vor den Augen der Welt. So hatte es Verteidigungsminister Pete Hegseth in Aussicht gestellt. Damit entfachte er eine hitzige Debatte in den USA. Nach massivem öffentlichen Druck sagt US-Präsident Donald Trump die geplante Hinrichtung im Livestream ab. Doch der ursprüngliche Plan hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Ein Militär-Erschießungskommando sollte einen Menschen live im Internet töten. Das wäre historisch gewesen. Die letzte öffentliche Hinrichtung liegt in den USA fast neunzig Jahre zurück. Das US-Militär richtete zuletzt 1961 einen Menschen hin. Nun kehrt die Praxis zurück – wenn auch ohne Kameras. Scott Hechinger, Bürgerrechtsanwalt aus den USA, überrascht das nicht, jedenfalls nicht unter Trump.
Schon in der Vergangenheit forderte Trump die Todesstrafe für Drogendealer. Unter seiner Regierung gehen Beamte der Einwanderungsbehörde ICE gewaltsam gegen Menschen auf offener Straße vor – mit mehreren Todesopfern. Im Juni veranstaltete Trump zu seinem 80. Geburtstag einen UFC-Kampf auf dem Rasen des Weißen Hauses. Und jetzt brachte sein selbst ernannter Kriegsminister Hegseth eine Hinrichtung im Livestream ins Spiel. Hechinger sieht darin folgende Botschaft: Staatliche Gewalt wird als eine Form der Unterhaltung angesehen und die Öffentlichkeit soll jubeln. Der Schockeffekt über den Livestream sei Teil der Strategie. „Jedes neue Spektakel lässt das vorherige gewöhnlich erscheinen, und während die Leute über die Kamera diskutieren, läuft der Rest des Systems weiter.“
USA: Laut Bürgerrechtsanwalt wäre eine Livestream-Hinrichtung „barbarisch“ gewesen
Hasan tötete 2009 auf einem US-Militärstützpunkt 13 Menschen und verletzte rund 30 weitere. Vier Jahre später wurde er zum Tode verurteilt. Die US-Regierung stuft seine Tat als islamistischen Terrorakt ein. Hegseth vertritt die Auffassung, dass eine live übertragene Hinrichtung als abschreckende Maßnahme gegenüber anderen Terroristen dienen sollte. Ein Argument, für das es laut Experten keine Belege gibt. Hechinger verdeutlicht, was eine live übertragene Hinrichtung bedeutet hätte: Eine Regierung tötet einen Mann und lädt die Öffentlichkeit ein, dabei zuzusehen. „Die Kamera ist neu, aber der Rassismus, die Willkür und die Grausamkeit waren schon immer Teil der amerikanischen Todesstrafe“, führt er aus.
Als Beispiel zieht der US-Bürgerrechtsanwalt die letzte öffentliche Hinrichtung 1936 im US-Bundesstaat Kentucky heran. Der 26-jährige Schwarze Rainey Bethea wurde vor etwa 20.000 Menschen gehängt. Reporter sollen die Szene damals mit einem Jahrmarkt verglichen haben. Schließlich verlegten die Bundesstaaten die Hinrichtungen hinter Gefängnismauern. Aus Scham über die Menschenmengen, aber auch, weil öffentliche Hinrichtungen in den USA so eng mit Lynchmorden verknüpft waren, wie Hechinger im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau von Ippen. Media erklärt. Eine Live-Übertragung einer Hinrichtung wäre laut ihm „barbarisch“ gewesen.
Nidal Hasan: Hochrangige Republikaner äußerten sich kritisch über geplanten Livestream
Auch aus den eigenen Reihen erhielt Hegseths Plan Gegenwind. Der republikanische Sprecher des Repräsentantenhauses, Mike Johnson, stellte klar, dass er den Livestream nicht anschauen werde. Zudem sorgte er sich um die politischen Folgen eines solchen Videos, das als Rekrutierungsinstrument für zukünftige Terroristen dienen könnte. Trumps Vize JD Vance teilte ebenfalls mit, die geplante Hinrichtung nicht ansehen zu wollen. US-Medien zufolge äußerte Trump hinter verschlossenen Türen erste Zweifel. Jetzt bläst er den geplanten Livestream ab. Viele „sehr gute und wohlmeinende Menschen“ würden lieber nicht zusehen wollen, wie der Mann sterbe, begründete er die Entscheidung in seinem Onlinedienst Truth Social. Aber wäre Hegseths Plan überhaupt rechtlich zulässig gewesen?
„Neu ist, dass die Regierung selbst das Filmmaterial produziert hätte.“
Bundesvorschriften verbieten die Aufzeichnung von Hinrichtungen in Bundesgefängnissen, aber es gibt keine vergleichbare Regelung für das Militär. Hasan war Soldat und steht vor einem Militärgericht. Hasans Anwälte hätten nach Ansicht des ehemaligen Pflichtverteidigers Hechinger ein Argument vorbringen können: Die Übertragung seines Todes sei eine Demütigung, die der achte Verfassungszusatz nicht zulasse. Es ist unklar, wie die Gerichte darüber entschieden hätten.
Nacktheit tabu, Hinrichtung live: Die Doppelmoral der USA
Auch in Europa hat die Idee einer Hinrichtung im Livestream Unbehagen ausgelöst. Es wirft die Frage auf: Warum wird so etwas in einem Land erwogen, das schon Nacktheit im Fernsehen streng reguliert? Aus Sicht von Hechinger hatte das US-Fernsehen schon immer weniger Probleme mit Gewalt als mit Nacktheit. An dieser Doppelmoral sei nichts neu. „Neu ist, dass die Regierung selbst das Filmmaterial produziert hätte“, sagt er. Während die USA über eine live übertragene Hinrichtung debattieren, hat sich der Großteil der Welt laut Hechinger weiterentwickelt: 113 Länder haben die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft, und etwa drei Viertel aller Länder haben sie gesetzlich oder in der Praxis abgeschafft. Länder, die noch heute öffentliche Hinrichtungen ausführen, sind etwa die Taliban in Afghanistan, Iran und Jemen. Hier hätten sich die USA eingereiht. (Quelle: eigene Recherche, Gespräch mit Scott Hechinger)