Zuckersteuer: Diese Getränke sind ausgenommen
Das Bundesfinanzministerium plant eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab Juli 2027. Sie soll ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter greifen. Ausgenommen wären unter anderem Zero-Getränke, Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz und Pflanzendrinks wie Hafermilch.