Rente mit 63 kippt: Wie Beschäftigte jetzt trotzdem früher aussteigen können
tzVerbraucherRente mit 63 wackelt: So klappt der frühe Ruhestand aus eigener KraftStand: 24.07.2026, 21:41 UhrKommentareUns auf Google folgenDie Wirtschaft fordert ein späteres Rentenalter. Wer nach Jahrzehnten...
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Rente mit 63 wackelt: So klappt der frühe Ruhestand aus eigener Kraft
Stand: 24.07.2026, 21:41 Uhr
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Die Wirtschaft fordert ein späteres Rentenalter. Wer nach Jahrzehnten harter Arbeit früher aufhören will, setzt auf eigenverantwortliche Wertkonten.
München – Wer sein Leben lang hart gearbeitet und fleißig in die Rentenkasse eingezahlt hat, wünscht sich für den Lebensabend vor allem eines: Planungssicherheit. Doch genau diese Sicherheit gerät angesichts der anhaltenden Debatten über das gesetzliche Renteneintrittsalter ins Wackeln. Die umgangssprachliche „Rente mit 63“ – offiziell die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren – steht wegen steigender Kosten für die Sozialkassen und des akuten Fachkräftemangels in der Wirtschaft dauerhaft in der Kritik. Politische Versprechen von gestern drohen an den ökonomischen Realitäten von heute zu scheitern.

Für viele Leistungsträger in den Betrieben, die nach Jahrzehnten voller täglicher Arbeit auf ihren wohlverdienten Ruhestand hinarbeiten, ist diese politische Unberechenbarkeit eine Belastung. Wer früher aus dem Erwerbsleben aussteigen möchte, muss sich jedoch nicht auf schwankende staatliche Zugeständnisse verlassen. Mit einer soliden, eigenverantwortlichen Lösung – dem sogenannten Wertguthaben – können Beschäftigte ihren Vorruhestand aus eigener Kraft finanzieren, ganz unabhängig von den künftigen Entscheidungen der Rentenpolitik.
Wirtschaftliche Realität: Warum der Staat bei der Frührente bremst
Dass die Politik beim Thema Frührente auf die Bremse tritt, hat handfeste ökonomische Gründe. In Zeiten des demografischen Wandels fehlen deutschen Unternehmen Hunderttausende qualifizierte Arbeitskräfte. Wirtschaftsverbände und Ökonomen fordern daher gebetsmühlenartig, Anreize für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben abzubauen. Zudem belasten die versicherungsfremden Leistungen die gesetzliche Rentenversicherung erheblich.
Hinzukommt ein Missverständnis in der Debatte: Die ursprüngliche Rente mit 63 galt ohnehin nur für ältere Jahrgänge. Für alle ab dem Jahr 1964 Geborenen liegt die Altersgrenze für diese Beitragsform bereits bei vollendeten 65 Jahren. Wer noch früher gehen will, muss hohe Abschläge in Kauf nehmen. Dass der Gesetzgeber die Zugangshürden künftig noch weiter verschärft, gilt unter Experten als wahrscheinlich.
Eigenverantwortung statt Staatsgarantie: Früher in Rente mit Wertguthaben
Anstatt auf den Staat zu hoffen, setzen vorausschauende Arbeitnehmer auf Eigeninitiative. Das Instrument des Wertguthabens (auch als Langzeit- oder Lebensarbeitszeitkonto bekannt) basiert auf dem Prinzip der eigenen Leistung: Beschäftigte sparen während ihrer aktiven Berufsjahre Teile ihres erarbeiteten Lohns an, um diese später für eine bezahlte Auszeit vor der regulären Rente zu nutzen, informiert die Deutsche Rentenversicherung.
In ein solches Wertguthaben können verschiedene Komponenten eingebracht werden:
- Lohnbestandteile im Rahmen einer Bruttoentgeltumwandlung
- Erfolgsprämien sowie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
- Guthaben aus Überstunden oder nicht genommenem Urlaub
Das angesparte Kapital wird treuhänderisch verwaltet und verzinst. Vor dem Übergang in die gesetzliche Rente tritt der Beschäftigte in die sogenannte Freistellungsphase ein: Er arbeitet nicht mehr, erhält aber aus seinem eigenen angesparten Guthaben weiterhin monatlich sein gewohntes Gehalt.
Rechtliche Absicherung des erarbeiteten Guthabens
Ein entscheidender Vorteil dieses Modells ist die rechtliche Klarheit: Während der Freistellung bleibt das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig bestehen. Der Arbeitnehmer bleibt somit regulär kranken-, pflege- und rentenversichert und sammelt bis zum eigentlichen Renteneintritt weiterhin wertvolle Beitragszeiten.
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Damit die eigene Vorsorge auf sicheren Beinen steht, gelten klare gesetzliche Vorgaben:
- Betriebliche Rahmenbedingungen: Die Einrichtung eines Wertguthabens erfordert eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (z. B. per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag).
- Insolvenzschutz: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass angesparte Wertguthaben zwingend gegen eine Insolvenz des Unternehmens abgesichert werden müssen. Das hart erarbeitete Geld bleibt im Ernstfall geschützt.
- Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel: Wechselt der Beschäftigte die Stelle, kann das Guthaben unter bestimmten Bedingungen zum neuen Betrieb oder direkt zur Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen werden.
Mit diesem eigenverantwortlichen Weg sichern sich Arbeitnehmer ihre persönliche Freiheit im Alter – genau dann, wenn sie es selbst für richtig halten und ohne auf den Staat angewiesen zu sein. Hier erfahren Sie, welche Jahrgänge mit 70 in Rente gehen. (Quelle: Tagesschau.de, Deutsche Rentenversicherung, Spiegel.de, eigene Recherche) (str)